Unfallschaden: Wer zahlt die Reparatur?
Ein Unfallschaden kann in manchen Fällen sehr teuer ausfallen. Wer in diesem Fall die Reparatur Ihres Fahrzeugs zahlen muss, erfahren Sie in diesem Text.
Nach einem Verkehrsunfall muss der Unfallschaden natürlich möglichst bald behoben werden. Wer dabei die Kosten für die Reparatur übernimmt, hängt größtenteils von der Unfallschuld ab. Wenn diese ermittelt werden kann, muss der Schuldige selbst oder durch seine Versicherung für die entstandenen Kosten aufkommen.
Unfallschaden – anderer Verkehrsteilnehmer ist schuld
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer, auch Unfallgegner genannt, vollständige Schuld trifft, muss dieser den Unfallschaden auch komplett bezahlen. In den meisten Fällen ist es ratsam die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu kontaktieren, die die entstandenen Kosten für die Reparatur und Wartung aufbringen sollte. Im Vergleich zu einer persönlichen Klärung mit dem anderen, ist der direkte Kontakt mit der Versicherung meist deutlich schneller und auch einfacher.
Wenn mehrere Verkehrsteilnehmer Schuld an Ihrem Unfall haben, ist der Fall etwas komplizierter. Jedoch steht auch Ihnen eine vollständige Rückzahlung aller Unfallschäden, die bei diesem Unfall entstanden sind, von den Unfallgegnern zu. Auch hier können Sie direkt mit deren Haftpflichtversicherungen in Kontakt treten.
Unfallschaden bei einem selbst verschuldeten Unfall
Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben und damit die komplette Schuld daran haben, müssen Sie Ihre eigenen Kosten und auch die Ihrer Unfallgegner bezahlen. In den meisten Fällen wird Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten der anderen übernehmen. Ihr eigener Unfallschaden wird von der Haftpflicht aber nicht übernommen. Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, wird diese die Reparatur des Unfallschadens übernehmen. Jedoch zahlt diese keine Personenschäden.
Wenn Sie nicht ausreichend versichert sind, müssen Sie die Kosten selbstverständlich trotzdem übernehmen. Dafür kann man eine finanzielle Hilfe zum Beispiel in Form eines Sofort-Kredits in Anspruch nehmen.

