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Laut BGB haften Minderjährige nicht für Schäden mit anderen Kraftfahrzeugen, wenn sie das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Es sein denn, Vorsatz war im Spiel. Foto: Oliver Berg Oliver Berg

Published on 27. Juli 2018 in 7-Jähriger beschädigt parkendes Auto und muss nicht haftenView full 800 × 600 resolution

Laut BGB haften Minderjährige nicht für Schäden mit anderen Kraftfahrzeugen, wenn sie das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Es sein denn, Vorsatz war im Spiel. Foto: Oliver Berg

Oliver Berg

(dpa)
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