Laut BGB haften Minderjährige nicht für Schäden mit anderen Kraftfahrzeugen, wenn sie das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Es sein denn, Vorsatz war im Spiel. Foto: Oliver Berg
Oliver Berg
Laut BGB haften Minderjährige nicht für Schäden mit anderen Kraftfahrzeugen, wenn sie das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Es sein denn, Vorsatz war im Spiel. Foto: Oliver Berg