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Fahrzeughalter sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen, auch wenn das Auto nur in der Garage steht. Foto: Martin Gerten Martin Gerten

Published on 7. September 2018 in Auch nicht genutzte Fahrzeuge müssen versichert werdenView full 800 × 600 resolution

Fahrzeughalter sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen, auch wenn das Auto nur in der Garage steht. Foto: Martin Gerten

Martin Gerten

(dpa)
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