Seit 2015 ist der Dieselskandal im Fokus der Öffentlichkeit. Ein Kunde, der noch nach dessen Bekanntwerden zu einem Auto mit illegaler Abschalteinrichtung griff, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn
Julian Stratenschulte
(dpa)