Autofahrer müssen bei Fahrschulwagen mit unangepasstem Verhalten rechnen und genügend Abstand halten. Das hat das LG Saarbrücken entschieden. Foto: Swen Pförtner
Swen Pförtner
Autofahrer müssen bei Fahrschulwagen mit unangepasstem Verhalten rechnen und genügend Abstand halten. Das hat das LG Saarbrücken entschieden. Foto: Swen Pförtner