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Autofahrer müssen bei Fahrschulwagen mit unangepasstem Verhalten rechnen und genügend Abstand halten. Das hat das LG Saarbrücken entschieden. Foto: Swen Pförtner Swen Pförtner

Published on 15. März 2019 in Bei Unfall mit Fahrschulwagen haftet Hintermann übewiegendView full 800 × 600 resolution

Autofahrer müssen bei Fahrschulwagen mit unangepasstem Verhalten rechnen und genügend Abstand halten. Das hat das LG Saarbrücken entschieden. Foto: Swen Pförtner

Swen Pförtner

(dpa)
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