Der Schutzstreifen für Radler wird in der Regel durch weiße unterbrochene Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet – dort gilt ein generelles Halteverbot für Autos. Foto: Christoph Soeder/dpa
Christoph Soeder
Der Schutzstreifen für Radler wird in der Regel durch weiße unterbrochene Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet – dort gilt ein generelles Halteverbot für Autos. Foto: Christoph Soeder/dpa