Erwachsene dürfen auch auf dem Gehweg fahren – aber nur, wenn sie dabei ihre radelnden Kinder begleiten. Diese Regel gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. Foto: Jens Kalaene/Symbolbild
Jens Kalaene
Erwachsene dürfen auch auf dem Gehweg fahren – aber nur, wenn sie dabei ihre radelnden Kinder begleiten. Diese Regel gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. Foto: Jens Kalaene/Symbolbild