Bis ein Unfallwagen wieder aus der Werkstatt kommt, steht Betroffenen unter Umständen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
Alexander Heinl
Bis ein Unfallwagen wieder aus der Werkstatt kommt, steht Betroffenen unter Umständen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn