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Bei einem Unfall muss ein Rettungswagen nur dann nicht mithaften, wenn er mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn gefahren ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa Julian Stratenschulte

Published on 4. August 2017 in Fahrer von Rettungswagen haftet bei Unfall mitView full 800 × 600 resolution

Bei einem Unfall muss ein Rettungswagen nur dann nicht mithaften, wenn er mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn gefahren ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Julian Stratenschulte

(dpa)
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