Bei einem Unfall muss ein Rettungswagen nur dann nicht mithaften, wenn er mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn gefahren ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Julian Stratenschulte
Bei einem Unfall muss ein Rettungswagen nur dann nicht mithaften, wenn er mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn gefahren ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa