Das Verwaltungsgericht Hannover hält das Streckenradar-Messgerät an der Bundesstraße 6 für rechtswidrig. Grund sind Mängel beim Datenschutz. Foto: Christophe Gateau
Christophe Gateau
Das Verwaltungsgericht Hannover hält das Streckenradar-Messgerät an der Bundesstraße 6 für rechtswidrig. Grund sind Mängel beim Datenschutz. Foto: Christophe Gateau