Wer zur Selbsthilfe greift und ein die Einfahrt blockierendes Auto zur Seite rollt, kann straffrei bleiben. Auch dann, wenn das Auto dabei unwissentlich beschädigt wird. Foto: Christine Cornelius
Christine Cornelius
Wer zur Selbsthilfe greift und ein die Einfahrt blockierendes Auto zur Seite rollt, kann straffrei bleiben. Auch dann, wenn das Auto dabei unwissentlich beschädigt wird. Foto: Christine Cornelius