Ein Ausweichmanöver ist laut Gericht nur versichert, wenn der Fahrer abschätzen kann, dass die Kosten dafür niedriger sind als die nach einer Kollision mit dem Fuchs. Foto: Attila Kovacs/MTI
Attila Kovacs
Ein Ausweichmanöver ist laut Gericht nur versichert, wenn der Fahrer abschätzen kann, dass die Kosten dafür niedriger sind als die nach einer Kollision mit dem Fuchs. Foto: Attila Kovacs/MTI