Im verhandelten Fall, muss der Kläger allein haften. Er habe gegen das Gebot der Rücksichtnahme sowie der Gefahrenvermeidung verstoßen. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
Im verhandelten Fall, muss der Kläger allein haften. Er habe gegen das Gebot der Rücksichtnahme sowie der Gefahrenvermeidung verstoßen. Foto: Monika Skolimowska