Published on 5. Juni 2018 in Kein Schadenersatz bei Sturz auf erkennbar schlechtem RadwegView full 800 × 600 resolution Fahrradfahrer sollten die Beschaffenheit des Radweges prüfen. Nicht alle Streckenabschnitte sind so beschaffen wie dieser. Foto: Britta Pedersen Britta Pedersen (dpa)