Published on 20. Februar 2019 in Kein Schadenersatz für unaufmerksamen FußgängerView full 800 × 600 resolution Fahrradfahrer und Fußgänger teilen sich einen Weg. Damit stehen beide Verkehrsteilnehmer in der Sorgfaltspflicht. Foto: Soeren Stache Soeren Stache (dpa)