Ist der Unfallhergang geklärt, darf die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensübernahme nicht länger als sechs Wochen hinauszögern. Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Daniel Reinhardt
Ist der Unfallhergang geklärt, darf die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensübernahme nicht länger als sechs Wochen hinauszögern. Foto: Daniel Reinhardt/dpa