Published on 25. August 2017 in Nicht geblinkt: Fahrer muss Schaden anteilig zahlenView full 800 × 600 resolution Auch beim Parken im Wendehammer müssen Autofahrer auf den rückwärtigen Verkehr achten und dürfen das Blinken nicht vergessen. Foto: Tobias Hase/dpa Tobias Hase (dpa)