Ist ein Auto zugelassen, muss der Halter den fälligen Prüftermin der Hauptuntersuchung wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht nutzt. Foto: Alexander Heinl
Alexander Heinl
Ist ein Auto zugelassen, muss der Halter den fälligen Prüftermin der Hauptuntersuchung wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht nutzt. Foto: Alexander Heinl