Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Wer nach einem Ampel-Start parallel abbiegt und einen Unfall baut, muss haften. Hierbei gilt das Gebot des Spurhaltens. Foto: Inga Kjer
Inga Kjer
Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Wer nach einem Ampel-Start parallel abbiegt und einen Unfall baut, muss haften. Hierbei gilt das Gebot des Spurhaltens. Foto: Inga Kjer