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Nicht immer haften die Eltern, wenn ihr Kind bei der Fahrt mit dem Fahrrad ein Auto beschädigt. Ist das Kind erfahren im Umgang mit Rad und Verkehr, können Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn Jens Kalaene

Published on 17. April 2020 in Radelndes Kind beschädigt Auto: Aufsichtspflicht verletzt?View full 800 × 600 resolution

Nicht immer haften die Eltern, wenn ihr Kind bei der Fahrt mit dem Fahrrad ein Auto beschädigt. Ist das Kind erfahren im Umgang mit Rad und Verkehr, können Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Jens Kalaene

(dpa)
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