Auf kombinierten Geh- und Radwegen müssen Radler hingegen jede Gefährdung der Fußgänger ausschließen. Daher haften sie bei einem Unfall mit, wenn ihnen ein Hund vors Rad läuft. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB
Robert Michael
Auf kombinierten Geh- und Radwegen müssen Radler hingegen jede Gefährdung der Fußgänger ausschließen. Daher haften sie bei einem Unfall mit, wenn ihnen ein Hund vors Rad läuft. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB