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Auf kombinierten Geh- und Radwegen müssen Radler hingegen jede Gefährdung der Fußgänger ausschließen. Daher haften sie bei einem Unfall mit, wenn ihnen ein Hund vors Rad läuft. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB Robert Michael

Published on 8. April 2020 in Radler haftet nach Unfall mit Hund auf Geh- und Radweg mitView full 800 × 600 resolution

Auf kombinierten Geh- und Radwegen müssen Radler hingegen jede Gefährdung der Fußgänger ausschließen. Daher haften sie bei einem Unfall mit, wenn ihnen ein Hund vors Rad läuft. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB

Robert Michael

(dpa)
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