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Wer wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, kann den Tempomaten seines Fahrzeugs nicht als Gegenargument anführen. Derartige Assistenten stellen vor Gericht lediglich ein Hilfsmittel dar. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa David-Wolfgang Ebener

Published on 3. Januar 2020 in Raser können sich nicht auf Tempomat berufenView full 800 × 600 resolution

Wer wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, kann den Tempomaten seines Fahrzeugs nicht als Gegenargument anführen. Derartige Assistenten stellen vor Gericht lediglich ein Hilfsmittel dar. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

David-Wolfgang Ebener

(dpa)
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