Rettungswagen haben im Verkehr zwar Sonderrechte, aber alles dürfen die Fahrer sich auch nicht erlauben. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Foto: Nicolas Armer
Nicolas Armer
Rettungswagen haben im Verkehr zwar Sonderrechte, aber alles dürfen die Fahrer sich auch nicht erlauben. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Foto: Nicolas Armer