Published on 2. Februar 2018 in Rettungswagen-Fahrer haftet trotz Blaulicht und MartinshornView full 800 × 600 resolution Auch bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn darf ein Rettungswagen-Fahrer nicht auf sein Wegerecht pochen. Foto: Marcel Kusch/dpa Marcel Kusch (dpa)