Einen Blechschaden können Geschädigte mit dem Geld der gegnerischen Versicherung auch nur zum Teil oder gar nicht reparieren lassen. Foto: Till Simon Nagel/dpa-tmn
Till Simon Nagel
Einen Blechschaden können Geschädigte mit dem Geld der gegnerischen Versicherung auch nur zum Teil oder gar nicht reparieren lassen. Foto: Till Simon Nagel/dpa-tmn