Auch wenn ein Auto im Halteverbot steht und damit eine mögliche Sichtbehinderung darstellt, darf dies keine Rechtfertigung für ein weiteres Verkehrsvergehen sein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Karl-Josef Hildenbrand
Auch wenn ein Auto im Halteverbot steht und damit eine mögliche Sichtbehinderung darstellt, darf dies keine Rechtfertigung für ein weiteres Verkehrsvergehen sein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa