Eltern leihen ihrem Nachwuchs ohne Führerschein ihr Fahrzeug. Das gilt nicht als fahrlässig, wenn der Nachwuchs nicht selbst fährt. Foto: Marius Becker/dpa
Marius Becker
Eltern leihen ihrem Nachwuchs ohne Führerschein ihr Fahrzeug. Das gilt nicht als fahrlässig, wenn der Nachwuchs nicht selbst fährt. Foto: Marius Becker/dpa