Kommt ein Radler seinen Sorgfaltspflichten gar nicht nach, kann bei einem Zusammenstoß mit einem Auto die Mithaftung des Autofahrers entfallen. Foto: Tobias Hase
Tobias Hase
Kommt ein Radler seinen Sorgfaltspflichten gar nicht nach, kann bei einem Zusammenstoß mit einem Auto die Mithaftung des Autofahrers entfallen. Foto: Tobias Hase