Published on 9. November 2017 in Sturmschäden am Auto auf Betriebsgelände: Arbeitgeber haftetView full 800 × 600 resolution Darf ein Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände parken, muss der Arbeitgeber das Auto vor Sturmschäden schützen. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa Fredrik von Erichsen (dpa)