Wer einen Radfahrer überfährt, muss dafür haften – auch wenn das Opfer in falscher Richtung gefahren ist. Der Autofahrer muss dann die größere Teilschuld auf sich nehmen. Foto: Carsten Rehder/dpa
Carsten Rehder
Wer einen Radfahrer überfährt, muss dafür haften – auch wenn das Opfer in falscher Richtung gefahren ist. Der Autofahrer muss dann die größere Teilschuld auf sich nehmen. Foto: Carsten Rehder/dpa