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Wer einen Radfahrer überfährt, muss dafür haften – auch wenn das Opfer in falscher Richtung gefahren ist. Der Autofahrer muss dann die größere Teilschuld auf sich nehmen. Foto: Carsten Rehder/dpa Carsten Rehder

Published on 20. Oktober 2017 in Unfall mit Falschradler: Autofahrer haftet zu zwei DrittelnView full 800 × 600 resolution

Wer einen Radfahrer überfährt, muss dafür haften – auch wenn das Opfer in falscher Richtung gefahren ist. Der Autofahrer muss dann die größere Teilschuld auf sich nehmen. Foto: Carsten Rehder/dpa

Carsten Rehder

(dpa)
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