Neben „Parken und Halten verboten“ ausgenommen Einsatzfahrzeuge, hängt ein Schild, das das Parken von 08.00 bis 22.00 Uhr mit Parkschein erlaubt. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
Soeren Stache
Neben „Parken und Halten verboten“ ausgenommen Einsatzfahrzeuge, hängt ein Schild, das das Parken von 08.00 bis 22.00 Uhr mit Parkschein erlaubt. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB