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Auch wenn nach einem unverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug vorläufig nicht mehr genutzt werden kann, haben Wenigfahrer keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Foto: Armin Weigel Armin Weigel

Published on 5. März 2018 in Wenigfahrer haben nach Unfall keinen Mietwagen-AnspruchView full 800 × 600 resolution

Auch wenn nach einem unverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug vorläufig nicht mehr genutzt werden kann, haben Wenigfahrer keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Foto: Armin Weigel

Armin Weigel

(dpa)
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