Auch wenn nach einem unverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug vorläufig nicht mehr genutzt werden kann, haben Wenigfahrer keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
Auch wenn nach einem unverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug vorläufig nicht mehr genutzt werden kann, haben Wenigfahrer keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Foto: Armin Weigel