Nach einem Autounfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur tragen – auch die Reinigungskosten im Zusammenhang mit einer Lackierung. Foto: Roland Weihrauch/Symbolbild
Roland Weihrauch
Nach einem Autounfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur tragen – auch die Reinigungskosten im Zusammenhang mit einer Lackierung. Foto: Roland Weihrauch/Symbolbild