Wer einem anderen die Vorfahrt genommen hat, gilt in den meisten Fällen als Unfallverursacher. Doch wenn der Vorfahrtsberechtigte zu schnell fuhr, haftet er unter Umständen mit. Foto: picture alliance / dpa
Tim Brakemeier
Wer einem anderen die Vorfahrt genommen hat, gilt in den meisten Fällen als Unfallverursacher. Doch wenn der Vorfahrtsberechtigte zu schnell fuhr, haftet er unter Umständen mit. Foto: picture alliance / dpa